Cannabis für den Freizeitgebrauch

Bundesrat stimmt der Legalisierung von Cannabis in Deutschland zum 1. April zu

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Die Legalisierung von Cannabis in Deutschland wird wie geplant am 1. April umgesetzt, da die Gesetzgeber, die die verschiedenen Bundesländer im Bundesrat vertreten, es abgelehnt haben, die Gesetzgebung an einen Vermittlungsausschuss zu verweisen, wodurch sich der Zeitplan um sechs Monate verzögert hätte.

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Während der Bundestag die Maßnahme zur Legalisierung von Cannabis im letzten Monat verabschiedet hat, befürchteten die Befürworter, dass der Bundesrat bei einer Sitzung am Freitag dafür stimmen würde, die Überweisung an einen Ausschuss zu empfehlen.

Dies geschah jedoch nicht, was bedeutet, dass das Gesetz, das den Besitz und den Anbau zu Hause legal macht und es Cannabis Social Clubs erlaubt, Cannabis an ihre Mitglieder abzugeben, am 1. April in Kraft treten wird. Die Clubs können dann ab dem 1. Juli eröffnen.

Um diese Verzögerung zu vermeiden, legte Gesundheitsminister Karl Lauterbach, der seit Monaten die Regierung beim Cannabisplan anführt, dem Bundesrat vor der Abstimmung eine „Protokollerklärung“ vor, die auf die Bedenken der Mitglieder zu Themen wie Prävention bei Jugendlichen, Verkleinerung der Anbauflächen und Zonenanforderungen für Social Clubs, die möglicherweise Marihuana an Erwachsene abgeben könnten, eingehen sollte.

Obwohl die von Lauterbach vorgeschlagene Protokollerklärung nicht rechtsverbindlich war, ging die Strategie letztlich auf, da das Gremium die Vereinbarung offensichtlich akzeptierte und nicht für die Schlichtung stimmte.

„Der Kampf hat sich gelohnt, die Legalisierung von Cannabis kommt am Ostermontag!“, sagte Lauterbach am Freitag in einer Nachricht in den sozialen Medien.

„Wir bitten Sie, diese neue Chance verantwortungsvoll zu nutzen und zum Schutz von Kindern und Jugendlichen beizutragen. Ich hoffe, dass dies heute der Anfang vom Ende für den Schwarzmarkt ist“

Was wird die Legalisierung von Cannabis in Deutschland ermöglichen?

Erwachsenen ab 18 Jahren wird es erlaubt sein, bis zu 25 Gramm Cannabis für den Eigenbedarf mit sich zu führen.

Der Konsum in der Öffentlichkeit wird erlaubt sein, sofern er nicht in Sichtweite von Kindern oder in der Nähe von Sportanlagen stattfindet. Auch in Fußgängerzonen ist der Konsum zwischen 7.00 und 20.00 Uhr verboten.

Erwachsene dürfen außerdem bis zu 50 Gramm Cannabis zu Hause lagern und drei Pflanzen für den Anbau zu Hause aufbewahren.

Ab dem 1. Juli können Cannabis Social Clubs auf begrenzter Basis Cannabis anbauen und kaufen. Diese Clubs können bis zu 500 Mitglieder haben und sind deutschen Einwohnern vorbehalten.

Cannabis bleibt für Minderjährige verboten.

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