Connect with us

Bundestag berät über neue Cannabis-Regelungen: Cannabis am Steuer, Anbaubeschränkungen und Ausbildungsprogramme

Published

on

Neue Regeln für Cannabis in Deutschland
Folge uns auf Facebook

Am späten Abend des 16. Mai 2024 fand im Bundestag die erste Lesung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Cannabisgesetzes und des Medizinalcannabisgesetzes sowie zu wichtigen Änderungen des Straßenverkehrsgesetzes statt.

PUBLICITE

Diese Änderungen, die von der Ampel-Koalition vorgeschlagen wurden, wollen die Regulierungslandschaft für Cannabis in Deutschland realistischer gestalten.

Neue Regeln für Cannabis am Steuer

Die vorgeschlagenen Änderungen zur Änderung der Straßenverkehrsordnung betreffen den Konsum von Cannabis in Verbindung mit dem Fahren. Die Änderungsanträge sollen eine Reihe von Regeln und Bußgeldern, ähnlich denen für Alkohol, für sicheres Fahren und den Konsum von Cannabis festlegen. Der Entwurf der Abänderungen schlägt Folgendes vor:

  • Eine neue gesetzliche THC-Grenze von 3,5 ng/ml im Blutserum
  • Verwaltungsstrafen für diejenigen, die den THC-Grenzwert überschreiten und Alkohol in ihrem Körper haben
  • Ein Verbot des Konsums von THC für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren (wie bei Alkohol)
  • Der THC-Grenzwert wirkt sich nicht auf Personen aus, denen Cannabis zu medizinischen Zwecken verschrieben wurde.

Die Obergrenze von 3,5 ng/m THC im Blutserum wurde ursprünglich von einer unabhängigen Expertengruppe im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr vorgeschlagen.

Die Expertengruppe gab an, dass der THC-Grenzwert mit dem Risiko einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 % vergleichbar ist. Derzeit ist der gesetzliche Grenzwert die Nachweisgrenze von 1ng/ml THC im Blutserum, die auf der Rechtsprechung beruht.

PUBLICITE

Mit dieser Obergrenze soll sichergestellt werden, dass sie nur Fahrer betrifft, die kürzlich Cannabis konsumiert haben. Es muss jedoch klargestellt werden, dass der im Blutserum einer Person gefundene THC-Spiegel von ihrem regelmäßigen Konsum und der Fähigkeit ihres Körpers, THC zu verstoffwechseln, abhängt. So kann in manchen Fällen ein Fahrer, der regelmäßig Cannabis konsumiert und nicht unter dem Einfluss von Cannabis steht, den Grenzwert von 3,5 ng/ml überschreiten. Um solche Situationen zu vermeiden, schlägt die Regierung vor, für Vortests empfindliche Speicheltests zu verwenden, da diese einen kürzlichen Konsum erkennen können.

Darüber hinaus gibt es ein strenges Verbot der THC-Werte für Fahranfänger sowie ein Verbot des Fahrens unter dem kombinierten Einfluss von Alkohol und THC für alle Fahrer.

Die vorgeschlagenen Änderungen beinhalten Vorschläge für Verwaltungsübertretungen in Form von Geldstrafen und Sperrfristen für den Führerschein. Im Allgemeinen droht Personen, die über der gesetzlichen Höchstgrenze fahren, ein Bußgeld von 500€ und ein einmonatiger Führerscheinentzug. Der Entwurf erwähnt auch einen Rahmen, in dem Bußgelder bis zu 3.000€ betragen können.

Um den Mischkonsum von THC und Alkohol abzuschrecken, schlägt die Regierung vor, dass Fahrer, die mit Alkohol und THC erwischt werden, mit einer Geldstrafe von 1.000€ und einem Monat Führerscheinentzug rechnen müssen. Die Bußgelder und Strafen erhöhen sich im Wiederholungsfall auf bis zu 5.000€.

PUBLICITE

Neue Regeln für deutsche Cannabis Clubs

In Bezug auf die deutschen Cannabisvereine konzentrieren sich die vorgeschlagenen Änderungen auf die Flexibilität der Bundesbehörden in Bezug auf Anbaugebiete und Kontrollen, auf die Durchführung einer Zusatzausbildung für Suchtpräventionsberater sowie auf die Einschränkung kommerzieller Dienstleister.

Die vorgeschlagenen Änderungsentwürfe für die Cannabisanbauverbände lauten wie folgt:

  • Die Bundesbehörden können Genehmigungen für Cannabisanbaugebiete erteilen oder verweigern, wenn sich ein solches Gebiet in einem strukturellen Verband oder in der Nähe von Anbaugebieten befindet, die anderen Anbauverbänden gehören
  • Flexibilität bei der Häufigkeit der Inspektionen durch die Bundesbehörde
  • Verbot von Geschäftsmodellen, die gebündelte Dienstleistungen anbieten, bei denen ein kommerzieller Anbieter Energie, Miete, Ausrüstung usw. anbietet
  • Weiterbildung für Suchtpräventionsberater, die von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung angeboten wird

Die vorgeschlagenen neuen Änderungen bieten den Bundesbehörden, die Cannabisverbände regulieren, mehr Flexibilität bei der Art und Weise, wie sie Genehmigungen erteilen und wie oft sie Inspektionen durchführen.

Die neuen Änderungen bezüglich der Anbauzonen und des Verbots von gebündelten Dienstleistungsangeboten wurden jedoch kritisiert, da sie den Cannabisverbänden, die bereits sehr strengen Auflagen unterliegen, eine weitere Reihe von Beschränkungen auferlegen. Ein Rechtsgutachten, das von der in München ansässigen Verwaltungsrechtskanzlei Witzel Erb Backu & Partner veröffentlicht wurde, hat kürzlich die vorgeschlagenen Änderungen untersucht und sie als problematisch und in mancher Hinsicht als verfassungswidrig eingestuft.

Trending

Bubatznews wird von Newsweed betrieben, der führenden Informationsquelle für legale und globale Cannabis-Nachrichten in Europa. - © Newsweed