Details über die „Ultra-Regulierung“ von Cannabis-Clubs in Deutschland tauchen auf
Ein Dokument, das der Deutschen Presseagentur vorliegt, lässt die Pläne der deutschen Regierung erkennen, zukünftige Cannabis Clubs stark zu regulieren, Vereinigungen, die Cannabis für ihre Mitglieder und ohne Gewinnabsichten herstellen werden.
Nach den Einzelheiten des Entwurfs, der noch lange nicht endgültig ist, könnten die gemeinnützigen Vereine bereits Ende dieses Jahres ihre Arbeit aufnehmen.
Dem Bericht der deutschen Nachrichtenagentur zufolge könnte Deutschland die Abgabe von Cannabis auf die Mitglieder des Vereins und auf maximal 50 Gramm pro Monat und Person beschränken. Die Clubs wären auf 500 Mitglieder beschränkt.
Konsumenten zwischen 18 und 21 Jahren würde eine Grenze von 30 Gramm pro Monat und 10% THC-Gehalt auferlegt werden.
Zum Vergleich: Kanada beschränkt den Verkauf auf 30 Gramm Blüten pro Person und Kauf, ohne eine Untergrenze für Jugendliche. Die Provinzen haben jedoch unterschiedliche untere Altersgrenzen, die meisten sind auf 19 Jahre festgelegt.
Der Gesetzentwurf hält außerdem daran fest, dass der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis und der Anbau von bis zu drei Pflanzen für den persönlichen Gebrauch erlaubt sein soll.
Weitere Details der Regelung, die laut der Nachrichtenagentur nach den Beratungen im Bundestag noch geändert werden könnten, würden eine „neutrale“ Verpackung und das Fehlen von „Konsumanreizen“ für Jugendliche verlangen. Der Konsum auf den Websites der Verbände wäre verboten. Er soll jedoch in der Öffentlichkeit erlaubt sein, jedoch nicht zwischen 7 und 20 Uhr in Fußgängerzonen, und er soll in einem Abstand von mehr als 250 Metern zu Schulen, Spielplätzen, Sportanlagen, Kindergärten und anderen Orten, die von der Regierung als gefährdet eingestuft werden, erfolgen.
Auf den Etiketten sollten das Gewicht der Verpackung, das Erntedatum, das Mindesthaltbarkeitsdatum und der Anbauer sowie der THC- und CBD-Gehalt angegeben werden.
In dem Bericht der deutschen Nachrichtenagentur heißt es außerdem, dass die Räumlichkeiten der Cannabis-Clubs sowie die Orte, an denen Cannabis gelagert oder angebaut wird, eingezäunt und mit einbruchssicheren Türen und Fenstern versehen sein müssen.
Die Clubs wären außerdem verpflichtet, ein Register mit folgenden Angaben zu führen:
- Die Herkunft ihres Saatguts
- Die Anzahl der angebauten und gelagerten Pflanzen
- Die Höhe des Lagerbestands
- Die Menge des an die Mitglieder verteilten Cannabis
- Die Menge des verpackten Produkts
- Die vernichtete Menge
Das deutsche Legalisierungsprojekt umfasst auch die Einrichtung von Pilotprojekten, mit denen die kommerzielle Legalisierung von Cannabis in bestimmten Gemeinden getestet werden soll. Die Einzelheiten müssen noch festgelegt werden.
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