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In Deutschland Gefängnis für Verkäufer von CBD-Blumen

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Ein Land kann durchaus dabei sein, Cannabis zu legalisieren und gleichzeitig den Handel mit Hanfblüten unter Strafe stellen.

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So hat der deutsche Bundesgerichtshof die Revisionen zweier Angeklagter gegen ein Berliner Urteil abgewiesen, in dem sie unter anderem wegen des Handels mit CBD-Blüten zu Haftstrafen verurteilt wurden. Das Urteil wurde begründet mit der Tatsache, dass das Kochen von CBD-Blüten möglicherweise THC und damit eine berauschende Wirkung freisetzen könnte, wodurch die Blüten unter das Betäubungsmittelgesetz fallen würden.

Dies ist nicht das erste Mal, dass Deutschland CBD-Shops unter Strafe stellt.

Das Landgericht Berlin verurteilte unter anderem einen der Angeklagten wegen bandenmäßigen Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zwei Fällen und den anderen wegen Beihilfe zu diesem Handel zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten für den einen und zehn Monaten für den anderen, deren Vollstreckung es aussetzte.

Nach den Feststellungen des Landgerichts kaufte der Hauptangeklagte im September und Oktober 2019 60 kg Hanfblüten, die einen hohen Anteil an Cannabidiol (CBD) enthielten. Er verkaufte die CBD-Blüten mit Gewinn an Großhändler weiter, die sie wiederum an CBD-Läden verkauften.

Die vollständige Überprüfung des Urteils, die nach der Klage in der Hauptsache durchgeführt wurde, stufte die CBD-Blüten als Betäubungsmittel im Sinne der Anlage I des deutschen Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) ein. Die Blüten hielten jedoch sehr wohl den Wirkstoffgrenzwert von 0,2 % THC ein.

Das Gericht entschied jedoch, dass ein Missbrauch von CBD-Blüten zu Vergiftungszwecken nicht ausgeschlossen werden könne. Denn, so das Gericht, das keinen Sachverständigen zur Überprüfung heranzog, ob dies tatsächlich der Fall war: Wenn die Blüten erhitzt wurden, z. B. beim Kochen, führte dies zur Freisetzung einer ungewissen Menge THC, die beim Konsum durch den Endverbraucher einen Cannabisrausch auslösen könnte. Der Hauptangeklagte gab an, sich dessen bewusst zu sein, was einen Teil des Urteils erklären könnte.

Angesichts der Möglichkeit eines „gesundheitsgefährdenden“ Missbrauchs von CBD-Blüten zu Rauschzwecken befand der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs mit Sitz in Leipzig, dass der Handel mit CBD-Blüten gegen das „verfassungsrechtliche Rauschverbot“ verstoße.

Die Mitteilung der Pressestelle des Gerichts stellt schließlich klar, dass „das Urteil des Landgerichts Berlin damit rechtskräftig ist“.

Das Berliner Start-up-Unternehmen Bunte Blume, das Kekse aus Hanfblüten vertrieb, war 2020 freigesprochen worden, nachdem es wegen bandenmäßigen Drogenhandels angeklagt worden war. Das Gericht hatte entschieden, dass die Gründer des Unternehmens „nichts von der berauschenden Wirkung selbstgemachter Brownies wissen konnten“.

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