Cannabis in Deutschland

Deutschland will die Hanfproduktion liberalisieren

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Deutschland unternimmt eine wichtige Regulierungsreform mit dem Gesetz zur Liberalisierung von Industriehanf (Nutzhanfliberalisierungsgesetz – NLG), einem Gesetzentwurf zur Klärung und Beseitigung von Hindernissen innerhalb der Hanfindustrie.

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Das deutsche Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat den Gesetzentwurf veröffentlicht, der derzeit Gegenstand einer interministeriellen Konsultation ist. Dieser Prozess wird Rückmeldungen von verschiedenen Ministerien und Regierungsstellen beinhalten. Nach Abschluss der Konsultation wird der Entwurf überarbeitet und muss dann von beiden Kammern des Parlaments angenommen und vom Präsidenten unterzeichnet werden, um ein Gesetz zu werden.

Klare Unterscheidung zwischen Industriehanf und berauschenden Substanzen

Eines der Hauptziele des Gesetzentwurfs ist es, eine klare Unterscheidung zwischen Industriehanf und Rauschmitteln zu treffen. Historisch gesehen hat die Industrie mit einer Klausel im deutschen Gesetz gekämpft, die die Möglichkeit suggerierte, sich durch den Konsum großer Mengen Industriehanf zu betäuben. Dieser „Vergiftungsvorwurf“ war ein großes Hindernis und führte zu Verboten, Razzien in CBD-Läden und strafrechtlicher Verfolgung von Hanflebensmitteln und CBD-Produkten.

Marijn Roersch van der Hoogte, Vizepräsidentin und Leiterin der Abteilung „Industriehanf“ der German Cannabis Business Association, sagte: „Dieser Gesetzentwurf ist ein letzter Schritt, um Hanf eindeutig aus dem Strafrecht herauszunehmen. Das ist entscheidend, weil es die Tür für größere Investitionen öffnen wird“, so die von HempToday wiedergegebene Äußerung.

Durch die Abschaffung dieser Klausel soll das neue Gesetz den Produzenten eine stabile Grundlage bieten, indem es sicherstellt, dass Hanf nicht mehr an das Strafrecht gebunden ist. Diese Maßnahme soll Investitionen anregen und den deutschen Nahrungshanfsektor an andere internationale Märkte angleichen.

Während das Gesetz versucht, Industriehanf zu fördern, nimmt es auch eine feste Position zum Verbot von berauschenden essbaren Hanfprodukten ein. Diese Produkte, die häufig synthetische Verbindungen enthalten, die von CBD abgeleitet sind, sind auf verschiedenen Märkten weltweit aufgetaucht. Der Gesetzentwurf verbietet diese Verbindungen ausdrücklich und bekräftigt damit die Tatsache, dass Industriehanf nicht mit berauschenden Wirkungen in Verbindung gebracht werden darf. Diejenigen, die natürliches THC enthalten, werden unter der Cannabislegalisierung in Deutschland dennoch legal sein, aber nach unserem Verständnis nicht in den „klassischen“ Vertriebskanälen vermarktet werden können.

Der Gesetzentwurf befasst sich auch mit der Frage der CBD-Produkte, einem wichtigen kontroversen Thema. Er besagt, dass CBD-Produkte legal vermarktet werden können, wenn sie den THC-Grenzwert von 0,3% einhalten und den Vorschriften für neuartige Lebensmittel entsprechen, obwohl es diese noch immer nicht gibt.

Erweiterung der Möglichkeiten zum Anbau von Hanf

Ein weiterer bemerkenswerter Aspekt des Gesetzentwurfs ist der Fokus auf die Förderung des Hanfanbaus. Das Gesetz erkennt an, dass trotz der EU-Agrarsubventionen die Anbaufläche für Hanf in Deutschland nicht wie erwartet gewachsen ist.

Um dies zu ändern, schlägt das Gesetz vor, die Anbaumöglichkeiten zu erweitern und die Anforderungen an den Umgang mit Industriehanf zu lockern. Es öffnet den Hanfanbau für eine größere Zahl von Marktteilnehmern, insbesondere in der Forstwirtschaft, im Gartenbau, in der Fischzucht und in der Bienenzucht. Außerdem fördert sie den Anbau unter Dach, hebt dessen Vorteile bei der Kontrolle des Wirkstoffgehalts hervor und erweitert die Möglichkeiten auf ländliche Gebiete.

Um die fortschrittliche Position des Gesetzentwurfs zu unterstreichen, wird es Einzelpersonen erlaubt sein, bis zu drei Pflanzen anzubauen und bis zu 50 Gramm Hanfblüten zu Hause zu besitzen. Diese Bestimmung zielt darauf ab, Industriehanf weiter zu entmystifizieren und ihn in den Alltag zu integrieren. In Frankreich ist es einer Privatperson nicht erlaubt, Hanf anzubauen.

Der Gesetzentwurf führt eine Regel ein, die es erlaubt, den THC-Gehalt während der Produktion bestimmter Produkte wie Tee und CBD auf maximal 1% zu erhöhen, sofern das Endprodukt die Grenze von 0,3% THC nicht überschreitet. Der Gesetzentwurf bleibt jedoch vage in Bezug auf die Frage, ob teilweise verarbeitetes Material, das den Grenzwert von 0,3% THC überschreitet, verkauft werden darf.

Der Gesetzentwurf betont auch die Umweltvorteile des Hanfanbaus im Einklang mit der Strategie für nachhaltige Entwicklung Deutschlands. Die Fähigkeit von Hanf, den Boden zu verbessern, indem er ihn mit Luftstickstoff anreichert und Insekten einen Lebensraum bietet, wird hervorgehoben. Das Gesetz stellt fest, dass Industriehanf verschiedene Vorteile in Bezug auf Nachhaltigkeit, Minderung des Klimawandels und Biodiversität bietet.

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