Cannabis für den Freizeitgebrauch

Erste Details der deutschen Pläne zur Legalisierung von Cannabis tauchen auf

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Nach der Entscheidung der Ampel-Parteien im Koalitionsvertrag, Cannabis zu legalisieren, muss Deutschland nun seine Regulierung aufbauen. Die deutsche Presse hat exklusiv die Grundzüge des Plans zur Legalisierung von Cannabis erhalten, die derzeit angeblich zwischen den verschiedenen Ministerien der Bundesregierung abgestimmt werden. Die unten aufgeführten Punkte sind daher noch lange nicht endgültig.

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Nach den Eckpunkten des Entwurfs zur Legalisierung von Cannabis, dessen Veröffentlichung für dieses Halbjahr geplant ist, soll der Besitz von 20 Gramm Cannabis mit einem THC-Gehalt von maximal 15% nicht mehr strafbar sein. Um „cannabisbedingte Hirnschäden“ zu vermeiden, dürfen nur noch Produkte mit einem THC-Gehalt von höchstens 10% an 18- bis 21-Jährige verkauft werden. Die Besitzgrenze von 20 Gramm Cannabis wird unabhängig von der Herkunft des Produkts und seinem THC-Gehalt gelten.

Wenn Jugendliche unter 18 Jahren beim Konsum von Cannabis erwischt werden, würde die Entkriminalisierung ebenfalls gelten. Die Jugendämter können die Jugendlichen zur Teilnahme an Präventionskursen verpflichten und mitgeführtes Cannabis wird beschlagnahmt.

Der Eigenanbau von zwei Cannabispflanzen wäre erlaubt.

Werbeverbot trotz Cannabislegalisierung

Der Standort von Cannabisgeschäften sollte geregelt werden. Es sollten Mindestabstände zu Schulen und Einrichtungen für Kinder und Jugendliche festgelegt werden. Ohne eine entsprechende Lizenz wird der Handel mit Cannabis weiterhin strafbar sein. Der Verkauf von synthetischen Cannabinoiden soll ebenfalls verboten werden.

Trotz der Legalisierung wird es weiterhin verboten sein, für Cannabisprodukte zu werben.

„Cannabis für den Freizeitgebrauch wird in Umverpackungen (neutrale Verpackung) ohne Werbedesign verkauft“, heißt es weiter. „Werbeanreize zum Kauf“ durch Verkaufsstellen oder im Internet sind verboten.

Apotheken sollen auch Cannabis verkaufen dürfen

In Bezug auf die Verkaufsstelle wird erwogen, den Verkauf nicht nur in zugelassenen Geschäften, sondern auch in Apotheken zuzulassen. So könnte der Schwarzmarkt aufgrund des größeren Angebots vor allem in ländlichen Gebieten besser bekämpft werden.

„Andererseits wäre die Verdrängung des Schwarzmarktes wahrscheinlich stärker, wenn Freizeit-Cannabis auch online gekauft werden könnte, was stark an Bedeutung gewinnt“, heißt es weiter. Darüber hinaus würde erwogen, „Fachgeschäfte mit Konsummöglichkeit“ zuzulassen.

Was die Besteuerung betrifft, so soll der Verkauf von Cannabisprodukten automatisch der Umsatzsteuer unterliegen. Darüber hinaus soll es eine „Cannabissteuer“ geben.

„Eine Berechnung der Steuer auf der Grundlage des THC-Gehalts erscheint angemessen“, wird vorgeschlagen. Dadurch würde ein „ausgeprägter Anreizeffekt“ erzielt werden. Zur Höhe der Steuer heißt es lediglich, dass der höchstmögliche Tarif einschließlich der Umsatzsteuer zu einem Endverbraucherpreis führen soll, „der sich dem Schwarzmarktpreis annähert“.

In dem Eckpunktepapier heißt es außerdem, dass der Bedarf an Cannabis durch den Anbau in Deutschland gedeckt werden soll, da ein Import aus europa- und völkerrechtlichen Gründen nicht in Frage kommt.

„Nach einer vorläufigen Einschätzung ist ein internationaler Handel mit Cannabis zu Freizeitzwecken auf der Grundlage oder in Übereinstimmung mit den internationalen Rahmenbedingungen nicht möglich“, analysiert das Dokument. Und weiter: „Nach dieser vorläufigen Einschätzung dürfte die nationale Nachfrage durch die deutsche Produktion gedeckt werden“.

Editorial vom 26. Oktober: Das deutsche Gesundheitsministerium kündigt heute seinen Plan zur Legalisierung von Cannabis in Deutschland an, wobei es die wichtigsten Punkte aufgreift, die in der deutschen Presse durchgesickert waren, wobei einige der geplanten Einschränkungen gesprengt wurden.

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