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Erste Lesung des deutschen Cannabisgesetzes im Bundestag am kommenden Freitag, den 13. Oktober

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Legalisierung von Cannabis im Bundestag
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Die geplante Legalisierung von Cannabis in Deutschland wird am Freitag, dem 13. Oktober 2023, auf der Tagesordnung des Bundestags stehen.

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Die CDU/CSU-Fraktion, die die Legalisierung ablehnt, wird ebenfalls ihren Antrag mit dem Titel „Stopp der Cannabislegalisierung, Verbesserung des Gesundheitsschutzes – Stärkung von Bildung, Prävention und Forschung“ einbringen. Er wird in einer 40-minütigen Debatte erörtert.

Beide Anträge werden anschließend zur weiteren Beratung an den parlamentarischen Gesundheitsausschuss überwiesen.

Ende letzten Monats waren die Anträge der CDU/CSU im Bundesrat gescheitert.

Die Koalitionsparteien haben bereits angedeutet, dass sie den Gesetzentwurf erheblich erweitern und verbessern wollen, u.a. durch die Aufnahme von Dedibles, die Zulassung sozialer Funktionen in Cannabis-Clubs und die Reduzierung der Strafen für Besitz.

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Cannabis-Legalisierung in Deutschland: Der Gesetzentwurf

Der vorgeschlagene Gesetzentwurf zielt darauf ab, die bislang illegale Substanz Cannabis für den persönlichen Gebrauch unter bestimmten Bedingungen zu legalisieren.

Der Vorschlag behält die Beschränkung des legalen Besitzes und Konsums von Cannabis auf Erwachsene bei. Er würde auch den privaten Besitz und Anbau von Cannabispflanzen für nichtkommerzielle Gemeinschaften erlauben.

Die deutsche Regierung argumentiert, dass dieser Gesetzentwurf zu einem verantwortungsvolleren Umgang mit Cannabis beitragen und den Gesundheitsschutz verbessern wird.

Die neuen Regelungen im Einzelnen

Laut dem vorgeschlagenen Gesetzentwurf sollen Erwachsene künftig bis zu 25 Gramm Cannabis für den persönlichen Gebrauch besitzen und bis zu drei Cannabispflanzen privat anbauen dürfen. Die privat angebauten Cannabispflanzen müssen jedoch vor dem Zugriff von Kindern und Jugendlichen geschützt werden.

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Nichtkommerziellen Anbauverbänden – Cannabis Clubs – wird es ebenfalls erlaubt sein, ihren Mitgliedern Cannabis für den persönlichen Gebrauch zur Verfügung zu stellen, unter Einhaltung strenger Regeln. Beispielsweise ist die maximale Mitgliederzahl dieser Vereine auf 500 Personen festgelegt, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben müssen. Es ist nur eine Mitgliedschaft in einem Anbauverein erlaubt. Die Abgabe von Cannabis an Mitglieder ist auf maximal 25 Gramm pro Tag oder 50 Gramm pro Monat beschränkt.

Der Konsum von Cannabis ist in einem Umkreis von 200 Metern um Cannabis Clubs, Schulen, Kindergärten, Spielplätze und öffentliche Sportanlagen verboten.

Außerdem gibt es ein allgemeines Werbe- und Sponsoringverbot für Cannabis Clubs.

Die deutsche Regierung hat bereits eine Informationskampagne gestartet. Die Auswirkungen dieser Gesetzesänderung auf die Gesellschaft werden nach vier Jahren evaluiert. Die Regelungen für medizinisches Cannabis bleiben unverändert.

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