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Portugiesische Gesundheitsbehörden blockieren den Verkauf von CBD-Kosmetika und verstoßen damit gegen EU-Recht

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CBD-Kosmetik in Portugal
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Die portugiesischen Gesundheitsaufsichtsbehörden stehen unter Beschuss, weil sie CBD-haltige Kosmetika vom Markt genommen haben, eine Entscheidung, die gegen die Gesetzgebung der Europäischen Union (EU) über den freien Warenverkehr zu verstoßen scheint.

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Die Entscheidung von Infarmed, der portugiesischen nationalen Behörde für Arzneimittel und Gesundheitsprodukte, löst insbesondere bei den Akteuren der Industrie Besorgnis aus und zieht Rechtsexperten an, die der Ansicht sind, dass das Verbot sowohl rechtswidrig als auch geschäftsschädigend ist.

Position von Infarmed und rechtliche Begründungen

Infarmed argumentiert, dass CBD, das aus Harzen, Tinkturen oder Extrakten der Cannabispflanze gewonnen wird, unter die Definition eines Betäubungsmittels nach den EU-Vorschriften fällt. Unter Berufung auf die europäischen Gesetze, die die im Einheitsübereinkommen der Vereinten Nationen über Suchtstoffe von 1961 aufgeführten Betäubungsmittel in Kosmetika verbieten, ordnete die Agentur den sofortigen Rückzug mehrerer mit CBD infundierter Kosmetika von Marken wie SVR, Naturasor und Dermacol an, wie von CannaReporter berichtet wurde.

Die Regulierungsbehörde begründet ihre Position damit, dass die Aufnahme von CBD in CosIng, der Datenbank für kosmetische Inhaltsstoffe, keine offizielle Zulassung für die Verwendung in Verbraucherprodukten darstellt. Laut Infarmed bedeutet dies, dass CBD, das aus pflanzlichen Cannabisextrakten gewonnen wird, in Kosmetika in Portugal verboten bleibt, eine Position, die sie seit 2022 vertritt.

Widerspruch zu europäischem Recht

Rechtsexperten und Befürworter der Industrie argumentieren, dass die Interpretation von Infarmed in direktem Widerspruch zu einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2020 im Fall KannaVape steht. In diesem Urteil wird festgestellt, dass CBD, das aus Cannabis sativa, einschließlich der Blüten, extrahiert wird, kein Betäubungsmittel im Sinne des Übereinkommens der Vereinten Nationen von 1961 ist und nicht ohne wissenschaftliche Beweise für einen potenziellen Schaden im Handel zwischen den EU-Mitgliedstaaten verboten werden kann.

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Das Urteil des EuGH ist für alle EU-Institutionen verbindlich und verpflichtet die Mitgliedstaaten, ihre nationale Gesetzgebung entsprechend anzupassen. Indem Infarmed den Verkauf von Kosmetikprodukten mit CBD einschränkt, stellt sich Infarmed in die Position elementarer europäischer Grundsätze.

Angesichts des von Inframed ausgeübten Drucks können Marken, die sich dazu entschließen, sich selbst zu verpflichten, entweder ihre Produkte umgestalten oder auf synthetisches CBD ausweichen, um die Beschränkungen zu umgehen.

Die portugiesische Position wird jedoch den verschiedenen französischen Akteuren gefallen, die versuchen, CBD auf europäischer Ebene als „giftig“ einzustufen. Dies hätte den Effekt, dass es in Kosmetika verboten und seine Verwendung eingeschränkt würde.

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