Cannabis für den Freizeitgebrauch

Deutsche Pläne zur Legalisierung von Cannabis von Cannabisverbänden und Brancheninsidern als unpraktisch bezeichnet

Published

on

Der mit Spannung erwartete deutsche Gesetzentwurf für die „erste Säule“ seiner Pläne zur Legalisierung von Cannabis wurde von Brancheninsidern und potenziellen Cannabis-Clubs weitgehend kritisiert.

PUBLICITE

Die neuen Vorschläge, die letzte Woche zum ersten Mal offiziell veröffentlicht wurden, wurden einer erheblichen „Überregulierung“ beschuldigt, die die Arbeit von Cannabisvereinen praktisch unmöglich machen würde.

Ein informeller Cannabis Club erklärte gegenüber Business of Cannabis, dass seine Projekte nach der Veröffentlichung des Gesetzentwurfs eingefroren worden seien, und bezeichnete die Bestimmungen als „verrückt“.

Kai-Friedrich Niermann, Cannabisanwalt und Branchenexperte, sagte zu dem Gesetzentwurf: „Die Grundidee der sogenannten ersten Säule beruht ausschließlich auf gesundheitlichen Aspekten, nämlich dem Schutz von Kindern und Jugendlichen. Dieser Aspekt wird über alles andere gestellt und führt zu blankem Alarmismus in der Gesundheitspolitik.“

„Alle Bestimmungen des Entwurfs sind nicht umsetzbar, widersprüchlich und überregulieren den Konsum und den Anbau von Cannabis in Anbauverbänden erheblich.“

Der Standort, der Standort, der Standort

Adrian Schöpf ist Mitbegründer und Geschäftsführer von The Joint Venture, einem Cannabisverein, der in Bremerhaven gegründet werden soll.

The Joint Venture war praktisch startbereit, da Herr Schöpf und seine drei Mitbegründer planten, ihren Antrag diese Woche einzureichen, nachdem sie Sponsoren gefunden und eine wachsende Zahl von Mitgliedern angeworben hatten.

Nach der Veröffentlichung des Gesetzentwurfs in der vergangenen Woche wurden die Pläne für den Start des Vereins jedoch auf Eis gelegt, da „keine dieser Regelungen Sinn macht“, weder aus geschäftlicher noch aus betrieblicher Sicht.

Der erste seiner zahlreichen Kritikpunkte an der vorgeschlagenen Regelung betrifft den Standort dieser Anbaustätten.

Im Gesetzentwurf heißt es: „Das Eigentum (d. h. Grundstück, Fläche, Gewächshaus, Gebäude) eines Konsortiums darf sich nicht, auch nicht teilweise, innerhalb eines Wohnhauses oder eines anderen Wohngebäudes oder -eigentums befinden“.

Laut Schöpf ist es daher sehr schwierig, in leicht zugänglichen Städten zu operieren, in denen die meisten Gebäude für Wohnzwecke genutzt werden.

In der Folge bedeutet dies, dass Cannabisverbände aufgrund der Vorschriften, die verlangen, dass sich ihr gesamter Betrieb an einem Ort befindet, einen relativ großen Raum benötigen und in „Industriegebiete“ verbannt werden, die „super teuer zu mieten“ sind.

„Diese Gebiete befinden sich nicht im Herzen der Städte, sondern am Stadtrand, sodass es selbst für die Leute, die dorthin fahren, eine ziemliche Zumutung ist. Wenn man jetzt darüber nachdenkt, ist das für eine gemeinnützige Organisation einfach nicht zu bewältigen“.

Eine weitere Schlüsselfrage, die wiederholt bereits vor der offiziellen Veröffentlichung des Gesetzentwurfs aufgeworfen wurde, ist die Notwendigkeit, dass Kulturvereine mindestens „200 Meter von den Eingängen von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen und Kinderspielplätzen“ entfernt sein müssen.

Diese Sperrzone gilt auch für den Konsum, was bedeutet, dass kein Cannabis im Umkreis von 200 Metern von Schulen, Spielplätzen, Sportanlagen oder dem Eingang von Anbauvereinen konsumiert werden darf.

Wie Niermann betonte, „würde dies in Berlin leicht einem Totalverbot gleichkommen“.

Außerdem wäre es bei einem vollständigen Werbeverbot praktisch unmöglich, Bereiche zu kennzeichnen, in denen der Konsum erlaubt ist, wodurch viele Menschen strafrechtlichen Sanktionen ausgesetzt wären.

Die Kosten

Abgesehen von den offensichtlichen Schwierigkeiten mit dem Standort bedeuten die mit der Gründung und dem Betrieb eines Cannabisverbands verbundenen Kosten, dass die Mitgliedsbeiträge möglicherweise so hoch sind, dass nur wenige Mitglieder versucht sein werden, sich vom illegalen Markt abzuwenden.

Mitglieder von Cannabis Clubs können jeweils maximal 50 Gramm Cannabis pro Monat für den Eigenbedarf erhalten, wenn sie älter als 21 Jahre sind, und maximal 30 Gramm, wenn sie zwischen 18 und 21 Jahre alt sind.

Für Vereine mit der maximalen Mitgliederzahl von 500 bedeutet dies, dass sie bis zu 300 kg Cannabis pro Jahr anbauen könnten.

Laut Schöpf würden sich die Kosten für die Einrichtung und den Bau einer Parzelle, die diese Produktionsmenge bewältigen kann, auf der Grundlage elementarer Berechnungen auf etwa 15.000 Euro belaufen, die monatlichen Betriebskosten ohne Personal auf etwa 4.000 Euro.

Der neue Entwurf legt fest, dass die Verbände nicht nach Gramm abrechnen dürfen und ihre gesamten Kosten durch Mitgliedsbeiträge decken müssen, die sie entsprechend ihrer Kosten festlegen können.

„Bei der Abgabe von Cannabis dürfen keine zusätzlichen Gebühren verlangt werden. Die Anbauverbände müssen ihre eigenen Kosten decken und dürfen nur die satzungsgemäßen Mitgliedsbeiträge und – im Falle der Abgabe von Cannabissamen an Nichtmitglieder und andere Anbauverbände – die Erstattung der Produktionskosten verlangen“.

Die Mitglieder müssen zwei Monatsbeiträge im Voraus zahlen, um zu verhindern, dass sie regelmäßig von einem Verein zum anderen wechseln, und „müssen sich aktiv am Anbau beteiligen“.

Es ist nicht klar, wie und in welchem Umfang die 500 Mitglieder an der Anbauaktion teilnehmen sollen, aber Schöpf ist davon überzeugt, dass die Mitglieder „nicht in einem Gartenverein sein wollen“.

Neben den anfänglichen Installationskosten und den Rechnungen für Energie und Bewässerung sind weitere finanzielle und zeitliche Verpflichtungen erforderlich.

Niermann erläutert: „Die Anbauvereine haben zahlreiche Dokumentations- und Berichtspflichten und müssen einen Jugendschutzbeauftragten ernennen. Die Mitglieder werden in zwei Gruppen unterteilt, die 18-21-Jährigen und die Älteren. Der Gruppe der 18- bis 21-Jährigen dürfen THC-Blüten nur bis zu maximal 10 % verabreicht werden“

„Bei z. B. 7 Mitgliedern sind alle Verpflichtungen eher entmutigend; bei der Höchstzahl von 500 Mitgliedern sind zusätzlich zum Anbaupersonal mindestens zwei Vollzeitkräfte erforderlich, um alle Verpflichtungen zu erfüllen.“

„Zusätzlich zu den Investitionen für die Kultur, die keine Gewinne erzielen darf, fallen dann noch erhebliche Betriebskosten für die Vereine an.“

„Das ist keine gute Politik“

Laut der deutschen Regierung wird das Gesetz eingeführt, um „zu einem besseren Gesundheitsschutz beizutragen, die Cannabisaufklärung und -prävention zu stärken, die organisierte Drogenkriminalität einzudämmen und den Kinder- und Jugendschutz zu stärken“.

In seiner jetzigen Form, so Niermann und Schöpf, werde der Gesetzentwurf diese Ziele nicht erreichen.

Herr Schöpf erwartet, dass die Mitglieder regelmäßig an den Rand einer Stadt oder außerhalb einer Stadt ziehen, aktiv an der Kultur teilnehmen und einen Mitgliedsbeitrag zahlen, der die Kosten ihres durchschnittlichen täglichen Konsums übersteigen könnte.

Niermann schloss sich dieser Ansicht an und schlussfolgerte: „Es bleibt also abzuwarten, wie viele Clubs sich für diese Option entscheiden werden“

„In Zusammenarbeit mit verschiedenen Verbänden bemühen wir uns derzeit darum, den Entwurf und die darin enthaltenen Regelungen deutlich zu vereinfachen. Dieser gesundheitspolitische Alarmismus und der bürokratische Overkill könnten dazu führen, dass die mit dem Gesetz verfolgten Ziele nicht erreicht werden. Das ist keine gute Politik“!

Click to comment

Trending

Die mobile Version verlassen