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Tschechische Republik schlägt Legalisierung des Cannabisanbaus für den persönlichen Gebrauch vor

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Legalisierung des Eigenanbaus von Cannabis in der Tschechischen Republik
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Das tschechische Justizministerium hat eine Änderung vorgeschlagen, um den Anbau von bis zu drei Cannabispflanzen für den persönlichen Gebrauch für Personen über 21 Jahren zu legalisieren.

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Neue Festlegung der gesetzlichen Grenzen für den Cannabisanbau

Gemäß den vorgeschlagenen Änderungen wird der Anbau von bis zu drei Cannabispflanzen für den persönlichen Gebrauch nicht mehr als Straftat angesehen. Dagegen wird der Anbau von mehr als 5 Pflanzen weiterhin ein strafrechtliches Vergehen darstellen.

Neben diesen Schwellenwerten wird der legale Besitz von Cannabis auch bestimmten Beschränkungen unterliegen. Privatpersonen wird es erlaubt sein, bis zu 50 Gramm getrocknetes Cannabis zu Hause und 25 Gramm außerhalb ihrer Wohnung zu besitzen.

Derzeit gilt der Besitz von mehr als 5 Cannabispflanzen oder 10 Gramm Trockenmasse für den persönlichen Gebrauch als strafbare Handlung. Das Ministerium möchte diese Grenzen nun neu definieren und die Schwelle zwischen einem Verstoß und einem strafrechtlichen Vergehen auf 5 Pflanzen oder 100 Gramm Trockenmasse innerhalb der Wohnung und auf 50 Gramm außerhalb der Wohnung festsetzen.

Das Justizministerium begründete die Änderung mit der inkohärenten Behandlung von Cannabis im Vergleich zu anderen betäubenden oder psychotropen Substanzen.

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Das Ministerium betonte, dass internationale Verträge und EU-Verordnungen die Idee milderer Strafen für den Anbau und die Verarbeitung von Cannabis für den persönlichen Gebrauch als für andere Substanzen unterstützen.

Drogenmissbrauch angehen

Ein weiterer wesentlicher Aspekt des Änderungsantrags ist die potenzielle Änderung des Gesetzes über die Förderung der Drogenabhängigkeit. Dieses Vergehen, bei dem eine andere Person zum Missbrauch einer süchtig machenden Substanz ermutigt wird, ist derzeit unabhängig vom Alter der Zielperson strafbar.

Im Rahmen des neuen Vorschlags zieht das Ministerium jedoch zwei Alternativen in Betracht: Beibehaltung des Status quo oder Beschränkung dieses Straftatbestands auf Fälle, in denen Kinder angesprochen werden.

Während der Gesetzesvorschlag in der Öffentlichkeit eine gewisse Unterstützung erfuhr, wurde er auch mit Schwierigkeiten konfrontiert. Mehrere Regierungsstellen, darunter das Ministerium für regionale Entwicklung und das Ministerium für Landwirtschaft, äußerten Bedenken, insbesondere hinsichtlich der weitergehenden Auswirkungen der Drogenliberalisierung.

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Parallel dazu wird noch immer ein weiterer Gesetzesentwurf geprüft, um Cannabis vollständig zu legalisieren.

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