Abstimmung über die Legalisierung von Cannabis in Deutschland auf die Tagesordnung der nächsten Woche gesetzt
Der Gesetzentwurf zur Legalisierung von Cannabis in Deutschland steht offiziell auf der legislativen Tagesordnung für die kommende Woche. Die Pläne, die Reform bis April zu verabschieden, sind bislang auf gutem Wege.
Nach der geplanten Abstimmung im Finanzausschuss am kommenden Mittwoch müssen zunächst der Gesundheitsausschuss und dann der gesamte Plenarsaal aktiv werden.
Die Aufnahme des Gesetzentwurfs in die Tagesordnung erfolgt etwa zwei Wochen, nachdem die Führer der sogenannten Ampelkoalition der deutschen Regierung angekündigt hatten, dass sie eine endgültige Einigung erzielt hätten, mit der die noch offenen Probleme, hauptsächlich der Sozialdemokratischen Partei (SPD), gelöst wurden.
Sie erklärten, dass der Gesetzentwurf, der ursprünglich im letzten Jahr von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach vorgelegt worden war, leicht überarbeitet wurde, um die Überwachungs- und Meldeanforderungen im Zusammenhang mit dem illegalen Markt zu erweitern und zu beschleunigen.
Georg Wurth, Aktivist und Geschäftsführer des Deutschen Hanfverbands, sagte am Mittwoch, dass die Terminierung der Abstimmung im Finanzausschuss „einen erneuten Stopp des Gesetzentwurfs extrem unwahrscheinlich macht“.
Das #CanG steht für nächsten Mittwoch auf der Tagesordnung des Finanzausschusses. Es wird damit extrem unwahrscheinlich, dass es jetzt nochmal gestoppt wird! Weitere Ausschüsse, insb. Gesundheit, und der Bundestag selbst dürften nächste Woche durchziehen.https://t.co/IMbSpa9Fal
— Georg Wurth (@WurthGeorg) February 14, 2024
„Andere Ausschüsse, insbesondere der Gesundheitsausschuss, und der Bundestag selbst werden wahrscheinlich in der nächsten Woche folgen“, sagte er.
Auf der Tagesordnung der nächsten Woche steht auch ein Oppositionsantrag zum „Stopp der Legalisierung von Cannabis“, der von der Fraktion der Christlich Demokratischen Union und der Christlich-Sozialen Union (CDU/CSU) eingebracht wurde, die bereits mehrfach versucht hat, das Projekt zu blockieren.
Die Mitglieder des Parlamentsausschusses müssen auch über die Antwort der Regierung an den Bundesrat diskutieren, der die deutschen Bundesländer vertritt und ebenfalls bereits erfolglos versucht hat, die Reform zu blockieren.
Verzögerungen und Verhandlungen
Die ursprünglich für den letzten Monat geplante Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf zur Legalisierung wurde schließlich aufgrund der Bedenken der SPD-Führung abgesagt.
Die Gesetzgeber hatten bereits ihre erste Debatte über die Gesetzgebung, die schließlich im Oktober stattfand, offenbar wegen des Konflikts zwischen Israel und Palästina verschoben. Sie verschoben auch eine für November geplante Abstimmung, da die Befürworter des Gesetzes an dessen Verbesserung arbeiteten.
Bei einem Treffen im Dezember beantwortete der Gesundheitsminister die Fragen der Abgeordneten, von denen einige gegen die Legalisierung sind. Bei mehreren Gelegenheiten widersprach er den Gesetzgebern, die vorschlugen, dass die Legalisierung eine falsche Botschaft an junge Menschen senden und zu einem Anstieg des Konsums unter Minderjährigen führen würde, und erklärte, dass ihre Argumente die Gesetzgebung „verzerren“ würden.
Die Gesetzgeber haben vor kurzem auch eine Reihe von Anpassungen am Gesetzentwurf vorgenommen, die hauptsächlich darauf abzielten, die Beschränkungen zu lockern, die im Bundestag auf den Widerstand von Befürwortern und Befürwortern der Legalisierung gestoßen waren. Sie erhöhten unter anderem die Obergrenzen für den Besitz zu Hause und schafften die Möglichkeit einer Gefängnisstrafe für den Besitz einer etwas höheren als der erlaubten Menge ab.
Die Gesetzgeber stimmten auch einer gestaffelten Umsetzung der Reform zu, so dass der Besitz und der Anbau zu Hause für Erwachsene ab April legal wird. Cannabis Clubs, die Cannabis an ihre Mitglieder abgeben könnten, würden im Juli eröffnen.
Die Behörden planen die Einführung einer zweiten, ergänzenden Maßnahme, die Pilotprogramme für den kommerziellen Verkauf von Cannabis in Deutschland einrichten würde. Diese Gesetzgebung soll enthüllt werden, nachdem sie der Europäischen Kommission zur Prüfung vorgelegt wurde.
Nach der letzten Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag wird er dem Bundesrat vorgelegt, einem separaten Gesetzgebungsorgan, das die deutschen Bundesstaaten vertritt. Die Mitglieder des Bundesrats versuchten, die im September vorgeschlagene Reform zu blockieren, hatten jedoch keinen Erfolg.
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