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ANSM nimmt neue Cannabinoide (H2CBD, H4CBD, THCP…) in die Liste der Betäubungsmittel auf

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H4CBD und THCP Betäubungsmittel
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Nachdem die Nationale Agentur für Arzneimittelsicherheit (ANSM) im März ihre Absicht angekündigt hatte, neue Cannabinoide auf die Liste der Betäubungsmittel zu setzen, nutzte sie Anfang Mai das Dringlichkeitsverfahren der Europäischen Kommission, um ihren Entwurf für ein Verbot bestimmter Cannabinoide vorzulegen.

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Im Einzelnen wollte die ANSM Folgendes verbieten:

  • H2-CBD oder Dihydrocannabidiol oder H2-Cannabidiol
  • H4-CBD oder Tetrahydrocannabidiol oder H4-Cannabidiol
  • Jede Substanz, die sich vom Benzo[c]chromenring ableitet, unabhängig davon, ob sie nicht oder teilweise oder vollständig am Ring A hydriert ist (definiert als der ungesättigte Ring, der das Methyl an Position 9 des genannten Rings in Tetrahydrocannabinol trägt), substituiert oder nicht an einer der folgenden Stellen des Rings :
    • In Position 1 durch eine Hydroxylfunktion, verestert oder unverestert, oder eine Alkoxyfunktion
    • In Position 2 oder 4 durch eine Carboxylfunktion
    • In Position 3 durch einen Adamantylsubstituenten oder durch eine Alkyl-, Alkenyl-, Alkinyl-, Cyanoalkyl-, Haloalkyl-, Cyanoalkinyl-, Haloalkinyl-, Alkoxykette, unabhängig davon, ob diese Kette selbst durch einen oder mehrere Alkylsubstituenten substituiert ist oder nicht, ob sie cyclisch oder nicht, heterocyclisch oder nicht ist, ob diese Ringe oder Heterocyclen selbst gesättigt sind oder nicht
    • In Position 6 durch eine oder zwei Alkylgruppen
    • In Position 9 durch eine Keton-, Alkyl-, Hydroxyalkyl- oder Alkoxyfunktion

mit Ausnahme von Cannabinol oder CBN.

In einer Mitteilung der ASNM, die diesem Tag erfolgte, bestätigt die Agentur die Einstufung dieser „neuen Cannabinoide auf der Liste der Betäubungsmittel aufgrund der Risiken und der möglichen Abhängigkeit, die mit ihrem Gebrauch verbunden sind“. Das Verbot wird ab dem 3. Juni gelten.

Neben H2CBD und H4CBD sind nach unserem Verständnis alle Variationen rund um Delta-9-THC gemeint: THCP, THCJD, THCB, THCH… und die von der NSAO klar benannten HHC, HHCO, HHCP und HCCPO. HHC wurde bereits im Juni letzten Jahres auf die Liste der Betäubungsmittel gesetzt.

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Die ANSM benennt auch THCa in ihrer Liste, was angesichts seines natürlichen Vorkommens in der Hanfpflanze und in ihren „klassischen“ Nebenprodukten: Mehl, Öl, Stroh… in manchmal messbaren Anteilen seltsam erscheint, ohne dass THCa eine psychotrope oder süchtig machende Wirkung hat. Wir warten auch darauf zu erfahren, ob THCV betroffen ist, das ebenfalls auf natürliche Weise in der Pflanze in mehr oder weniger messbaren Mengen je nach Sorte vorkommt.

Soweit wir wissen, planen die verschiedenen Interessengruppen bereits, den künftigen Erlass anzugreifen, wie sie es auch beim Verbot von HHC getan haben.

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