ANSM schließt THCA, CBNA, THCV und THCVA von ihrer Liste der Betäubungsmittel aus
Letzte Woche kündigte die Nationale Agentur für Arzneimittelsicherheit (ANSM) an, dass ab dem 3. Juni mehrere Cannabinoidmoleküle verboten werden, darunter H2-CBD, H4-CBD und alle Variationen um das Delta-9-THC-Molekül. Ziel war es, den Handel mit synthetischen Cannabinoiden, die aus CBD hergestellt werden, zu unterbinden und dem Aufkommen neuer Cannabinoide zuvorzukommen.
In ihrer Pressemitteilung nannte die Agentur jedoch namentlich THCA, was uns aufhorchen ließ, da das Molekül im natürlichen Zustand der Pflanze in größeren Mengen als THC vorkommt. Wir hatten uns auch die Frage gestellt, ob THCV betroffen ist, da das Cannabinoid ebenfalls in messbaren Mengen in einigen Hanfsorten vorkommt.
Es scheint, dass die ANSM zu groß gezielt hatte. In einer Entscheidung vom 3. Juni gab die Agentur bekannt, dass sie von der Liste der Betäubungsmittel ausgeschlossen wurde:
- Cannabinolsäure oder CBNA
- Tetrahydrocannabivarin oder THCV und Tetrahydrocannabivarsäure oder THCVA unter der Voraussetzung, dass ihr Gehalt jeweils nicht mehr als 0,3 % beträgt
- und Tetrahydrocannabinolsäure oder THCA unter der Voraussetzung, dass der in Artikel 1 des Erlasses vom 30. Dezember 2021 vorgesehene Gehalt eingehalten wird (grob gesagt, nach unserem Verständnis, dass das decarboxylierte Material nicht mehr als 0,3% THC enthält)
Mehrere Gruppierungen hatten ebenfalls ihre Verwunderung zum Ausdruck gebracht: die Association Française des Producteurs de Cannabinoïdes (AFPC), die Union des Industriels pour la valorisation des extraits de chanvre (UIVEC) und die Union Des Professionnels Du CBD (UPCBD). Letztere hatte übrigens angekündigt, eine Klage vorzubereiten, um die Einstufung dieser Moleküle als Betäubungsmittel anzufechten.
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