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Deutschland passt sich der EU an und betrachtet CBD in Lebensmitteln als Novel Food

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CBD Novel Food in Deutschland
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Ein Gerichtsurteil des Landgerichts Düsseldorf bestätigte, dass die deutschen Behörden CBD als Novel Food für die Verwendung in Lebensmitteln betrachten würden.

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Deutschland folgt damit den Empfehlungen der EU zu CBD, die es als „Novel Food“ eingestuft hat. Die Europäische Kommission hat entschieden, dass CBD und Produkte, die es enthalten und für Lebensmittel bestimmt sind, in ganz Europa als Novel Food eingestuft werden müssen. Um als Novel Food eingestuft zu werden, darf ein Produkt nicht vor dem 15. Mai 1997 in nennenswertem Umfang konsumiert worden sein.

Die Entscheidung, CBD als Novel Food einzustufen, bedeutet theoretisch, dass es in der EU nicht ohne Genehmigung vermarktet werden darf. Seit der Entscheidung der Europäischen Kommission im Januar 2019 haben nur wenige EU-Länder diese Politik umgesetzt, was Raum für eine Reihe unregulierter Märkte in Europa schafft.

Darüber hinaus ist der Novel-Food-Katalog für die Mitgliedsstaaten nur richtungsweisend, da sie sich entscheiden können, ihn nicht zu befolgen. In Großbritannien verwenden beispielsweise 6 Millionen Menschen CBD-Produkte, und die Industrie versucht, sich selbst zu regulieren, da es keine offizielle Regulierung gibt.

Eine bindende Entscheidung

Die Entscheidung Deutschlands, die EU-Richtlinie umzusetzen, steht im Einklang mit den Richtlinien des deutschen Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und setzt das Bußgeld für mögliche Zuwiderhandlungen auf 200.000 € fest. Sie behauptete, dass ihr kein Fall bekannt sei, in dem CBD legal als Lebensmittelprodukt vermarktet werden konnte.

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Es wurden verschiedene Argumente vorgebracht, mit denen versucht wurde, das Gegenteil zu beweisen. Beispielsweise wurde argumentiert, dass die Einstufung als „neuartiges Lebensmittel“ nicht gültig sei, wenn es sich um ein Hanfprodukt handele, das lange vor 1997 zu Gesundheits- und Wellnesszwecken konsumiert wurde. Die deutschen Behörden stellten jedoch klar, dass, obwohl Hanf an sich nicht neuartig ist, die neue Lebensmittelverordnung für das daraus gewonnene Lebensmittelprodukt gilt.

Deutsche Unternehmen, die CBD-Lebensmittel auf den Markt bringen wollen, müssen daher bei den EU-Behörden einen Antrag auf Marktzulassung stellen. Dieser Prozess dauert mindestens 18 Monate und 200 000 €, wodurch der Marktzugang für große Akteure mechanisch eingeschränkt wird. In Spanien und Österreich, die angekündigt haben, sich hinter die europäische Klassifizierung zu stellen, wurde seit der Einstufung als Novel Food kein einziger Antrag für ein CBD-Produkt gestellt.

Etwas früher in diesem Jahr hatte Deutschland bereits teilweise den Status von CBD-Produkten geklärt. Es hatte klargestellt, dass Hanfblüten nur zur Extraktion von CBD gehandelt werden dürfen, nicht aber als Rohprodukt im Einzelhandel.

Die vollständige Entscheidung kann hier gefunden werden.

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