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Pläne zur Legalisierung von Cannabis in Deutschland in der Regierung vorgestellt

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Pläne zur Legalisierung von Cannabis in Deutschland
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Der deutsche Gesundheitsminister Karl Lauterbach legte den Mitgliedern seiner Regierung den Gesetzentwurf zur Legalisierung des Besitzes und des Eigenanbaus von Cannabis sowie der Cannabis-Clubs vor, die erste Phase einer zweiteiligen Reform.

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Der Gesetzestext muss nun noch einmal durchgesehen und gegebenenfalls geändert werden, bevor er fertiggestellt und an die Gesetzgeber verschickt werden kann.

„Versprechen gehalten. Kommentare sind willkommen“, sagte Lauterbach als Reaktion auf die Berichterstattung in den Medien über die jüngste Entwicklung.

Obwohl der Gesetzentwurf noch nicht öffentlich verfügbar ist, bestätigten Quellen gegenüber dem deutschen Medien RND, dass der Vorschlag Erwachsenen den Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis und den Anbau von bis zu drei Pflanzen für den persönlichen Gebrauch erlauben würde. Er würde auch Cannabis-Clubs erlauben, in denen die Anbauer ihre Ernte verteilen könnten, nach dem Vorbild der in Spanien und Malta üblichen Praxis.

Manfred Lauterbach sagte letzten Monat, dass Erwachsene über 21 Jahre nicht mehr als 50 Gramm pro Monat in Clubs kaufen dürften und der Verkauf an Erwachsene zwischen 18 und 21 Jahren auf insgesamt 30 Gramm pro Monat beschränkt würde.

Der Rahmen sieht eine Begrenzung des THC-Gehalts vor, auch wenn die Einzelheiten erst später geklärt werden müssen, sowie ein Verbot der Werbung für Vereine oder für Cannabis im Allgemeinen.

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Der Konsum vor Ort wäre in den Vereinen nicht erlaubt, aber die Vereine könnten bis zu sieben Samen oder fünf Stecklinge pro Monat an jedes Mitglied zur Verwendung für den eigenen Anbau ausgeben.

Obwohl die deutschen Behörden ihren ursprünglichen Plan, einen nationalen kommerziellen Cannabismarkt zu schaffen, offenbar aufgegeben haben, wird erwartet, dass es schließlich einen zweiten, ergänzenden Rahmen geben wird, der den Verkauf von Cannabis an Einzelhändler in bestimmten Gerichtsbarkeiten erlaubt, und zwar als Teil eines Pilotprogramms, das es dem Land ermöglichen würde, über einen Zeitraum von fünf Jahren weitere Reformen zu bewerten.

Im Einzelnen werden die Behörden die Auswirkungen von Geschäften auf Konsumtrends und den illegalen Markt untersuchen. Die Ortschaften werden entscheiden müssen, ob sie die Eröffnung der Läden zulassen.

Deutschland wird bei der Europäischen Union (EU) beantragen, diesen Aspekt des Gesetzentwurfs über den Verkauf „unter Forschung“ zu genehmigen. Die Bestimmungen über den Besitz und den Anbau zu Hause werden der EU nicht zur Prüfung vorgelegt.

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