Spanien kommt der Legalisierung von medizinischem Cannabis näher
Nach mehreren Jahren des Wartens steht Spanien kurz davor, eine Regelung für medizinisches Cannabis zu haben.
Der Entwurf des königlichen Dekrets wurde nämlich über das TRIS-Verfahren an die Europäische Kommission geschickt, ein obligatorischer Schritt vor der Überführung von medizinischem Cannabis in das allgemeine Recht. Die französischen Patienten warten übrigens seit nunmehr fast einem Jahr auf dasselbe.
Wenn die Kommission nichts gegen den spanischen Entwurf einzuwenden hat, könnte er noch vor dem Sommer genehmigt werden.
Rechtsrahmen für medizinisches Cannabis in Spanien
Der Regelungsentwurf des Gesundheitsministeriums bezieht sich auf die kontrollierte Verwendung von medizinischem Cannabis als letzte Behandlungsmöglichkeit bei bestimmten Erkrankungen. Gemäß den vorgeschlagenen Leitlinien sollen Cannabisarzneimittel und standardisierte magistrale Rezepturen (wie Cannabisöle) für Patienten mit den folgenden Erkrankungen zur Verfügung stehen:
- Spastizität und Muskelspasmen im Zusammenhang mit Multipler Sklerose
- Refraktäre Epilepsieformen, die nicht auf herkömmliche Behandlungen ansprechen
- Übelkeit und Erbrechen aufgrund von Chemotherapie
- Chronische Schmerzen, die trotz üblicher Behandlungen nicht behoben werden
Die Verordnung schließt Cannabisblüten aus, verbietet den Eigenanbau (auch wenn dieser in Spanien ohnehin schon entkriminalisiert ist) und beschränkt den Zugang auf Krankenhausapotheken statt auf Gemeinschaftsapotheken.
Darüber hinaus dürfen nur Fachärzte und keine Allgemeinmediziner Cannabisbehandlungen verschreiben. Nach Ansicht von Patientenschutzgruppen schaffen diese Bestimmungen unnötige Zugangshürden und gehen nicht auf den breiteren therapeutischen Bedarf ein.
Ein als konservativ angesehener Vorschlag
Obwohl der Entwurf des spanischen königlichen Dekrets einen Fortschritt darstellt, wird er als konservativer als die medizinischen Cannabisprogramme anderer Länder angesehen. Wie das spanische Observatorium für medizinisches Cannabis (OECM) feststellt, beschränkt die Verordnung den therapeutischen Umfang von Cannabis auf vordefinierte Bedingungen. Cannabis wird nur verschrieben, wenn bestehende Behandlungen, einschließlich der zugelassenen Medikamente auf Cannabisbasis, (Sativex oder Epidiolex) sich als unwirksam erweisen.
Die Patienten behaupten, dass die Regierung die wissenschaftlichen Beweise, die die weitergehenden therapeutischen Vorteile von Cannabis untermauern, nicht berücksichtigt hat. Die Forschung legt nahe, dass Cannabis starke entzündungshemmende, antidepressive, schmerzlindernde und neuroprotektive Eigenschaften besitzt. Es wird bereits von Patienten verwendet, die an Krankheiten wie Krebs, Alzheimer, Parkinson und Fibromyalgie leiden, aber der aktuelle Vorschlag geht nicht angemessen auf diese Bedürfnisse ein.
Kritiker äußerten auch Bedenken hinsichtlich des Ausschlusses von Ärzten der Grundversorgung vom Verschreibungsprozess. Diese Entscheidung könnte, ebenso wie die Abgabe nur in Krankenhäusern, Patienten in ländlichen oder unterversorgten Gebieten unverhältnismäßig stark treffen. Die Befürwortergruppen betonen, dass eine zugängliche und integrative Politik unerlässlich ist, um einen weitreichenden Nutzen von medizinischem Cannabis zu gewährleisten.
Der lange Weg zur Regulierung
Der Weg zur Legalisierung von medizinischem Cannabis in Spanien war von Verzögerungen und politischen Hindernissen geprägt. Zivilgesellschaftliche Organisationen setzen sich seit langem für eine umfassende Regulierung ein, aber der Fortschritt wurde durch politische Zögerlichkeit gebremst.
Insbesondere die Sozialistische Partei (PSOE) hat sich stets gegen eine Legalisierung ausgesprochen und sich dabei auf frühere Positionen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zum medizinischen Wert von Cannabis berufen. Obwohl die WHO ihre Position inzwischen revidiert hat, blieb die Zurückhaltung der PSOE bis Mai 2021 bestehen, als der Kongress der Einsetzung eines parlamentarischen Unterausschusses zustimmte, der medizinische Cannabisprogramme in anderen Ländern untersuchen sollte.
Die Arbeit des Unterausschusses führte zum aktuellen Entwurf des Königlichen Erlasses, in dem sich jahrelange Interessenvertretung der Patienten und politische Verhandlungen trotz eines bislang begrenzten Anwendungsbereichs widerspiegeln.
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